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Trinkwasserversorgung ist Ihre Sache?
2011-06-30
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Eintragung in das Installateurverzeichnis nicht ohne fachliche Befähigung
TRWI-Lehrgang- Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung Arbeiten an Wasserver- und Entsorgungseinrichtungen erfordern eine einwandfreie technische und hygienische Ausführung und daher ein hohes Maß an fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. Fehler und Versäumnisse sind später meist schwer oder nur mit beträchtlichen Aufwand zu beseitigen.
Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber gemäß §12, Abs. 2 AVBWasserV wird von den Antragstellern daher der Nachweis der fachlichen Befähigung verlangt. Diese fachliche Befähigung ist in den meisten Fällen mit der erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung im Gas- und Wasserinstallationshandwerk bzw. im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk erbracht.
Techniker, Ingenieure, Meister artverwandter Gewerke sowie Gesellen/Facharbeiter müssen ihre fachliche Befähigung mit einer Sachkundeprüfung nachweisen. Aus diesem Grund haben sich die Versorgungsunternehmen auf ein mindest erforderliches Qualifikationsprofil – Technische Regeln Trinkwasserinstallationen (TRWI), DIN 1988, - verständigt.
Mit dem 80-stündigen Lehrgang erhalten Sie zielgerichtet und praxisnah die erforderlichen Kenntnisse, um die Sachkundeprüfung ablegen zu können, mit der Sie die Eintragung in das Installateurverzeichnis bei den Versorgungsunternehmen beantragen können.
Der Lehrgang richtet sich an:
- Techniker der Fachrichtung Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik bzw. Sanitärtechnik
- Ingenieure z.B. der Fachrichtung Versorgungstechnik
- Meister mit Ausnahmebewilligung bzw. Ausübungsberechtigung nach § 7a HWO
- Gesellen mit sechs Jahren Berufserfahrung im SHK Handwerk (Ausübungsberechtigung gem. § 7b HWO)
Abschluss:
Theoretische und praktische Sachkundenprüfung der Handwerkskammer

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