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Fortbildungsprüfungen der HWK
Die Rechtsgrundlagen für Fortbildungsprüfungen im Handwerk bestehen:
- aus der Fortbildungsprüfungsordnung, eine Zusammenstellung von Verfahrensregeln für den Prüfungsausschuss;
- aus besonderen Rechtsvorschriften für die Durchführung der einzelnen Prüfungen, z.B. die Zulassungsvoraussetzungen, die Festlegung der Inhalte, die Bewertungskriterien.
Entscheidend für die Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen. Der Besuch eines Lehrganges berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung. Bitte prüfen Sie Ihre beruflichen Voraussetzungen, bevor Sie sich zu einem Fortbildungslehrgang anmelden und informieren Sie sich bei uns.
Ergänzend zu dieser Regelzulassung zur Fortbildungsprüfung ist im Einzelfall auch eine besondere Zulassung möglich, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder durch langjährige Berufspraxis glaubhaft dokumentiert wird, dass bereits erworbene Fertigkeiten und Erfahrungen die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Vordrucke zur Prüfungsanmeldung sind gleichzeitig die Anträge zur Prüfungszulassung. Sie bekommen diese Unterlagen bei der Handwerkskammer oder beim Lehrgangsträger. Reichen Sie Ihre Zeugnisse und alle Bescheinigungen, die für die Zulassung zur Prüfung notwendig und aussagekräftig sind, gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bei der Handwerkskammer Kassel ein.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, Tel. 0561 7888-132 oder -162.

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