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Prüfungsgebühren HWK
| Meisterprüfung | Gebühr in Euro |
|---|---|
| Teil I, Teil II, Teil III, je Prüfungsteil | 320,00 |
| Teil IV | 220,00 |
| Gleichzeitige Ablegung von Prüfungsteilen - Prüfungsabschnitt I und II | 560,00 |
| - Prüfungsabschnitt III und IV | 460,00 |
| Gesamtprüfung - in einem zeitlich zusammenhängenden Prüfungsverfahren | 620,00 |
Fortbildungsprüfungen
Die Gebührenordnung - Stand 2004 - sieht eine Prüfungsgebühr bei Fortbildungsprüfungen von 130,00 - 500,00 Euro vor.
Je nach organisatorischen Vorgaben und Gliederungsregelungen gem. den einschlägigen Fortbildungsregelungen legen Präsident und Hauptgeschäftsführer innerhalb dieses Rahmens die Gebühr fest.
Die genaue Prüfungsgebühr zu der von Ihnen gewählten Fortbildungsprüfung erhalten Sie bei der Handwerkskammer Kassel, Frau Attendorn, Tel. 0561 7888-132 oder e-Mail: Waltraud.Attendorn@hwk-kassel.de
Ausbildereignungsprüfung - 150,00 Euro.

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