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Falderbaumstr. 18-20
34123 Kassel


Fortbildungsprüfungen der IHK

Für die Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Kassel gelten die nachstehenden Zulassungsvoraussetzungen.

Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Der Besuch eines Lehrgangs berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen vom Teilnehmer mit dem Beginn der Prüfung bzw. der 1. Teilprüfung erfüllt sein. Bitte lassen Sie daher frühzeitig Ihre Zulassungsvoraussetzungen von der IHK Kassel prüfen (Zulassungsanfrage).

Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer Kassel, Prüfungen Weiterbildung, Herrn Wilhelm Hirschmann Gobiestr. 13, 34123 Kassel, einzureichen:

  1. Anschreiben mit folgenden Inhalten:
    1. Name des Bildungsträgers, bei dem der Fortbildungslehrgang besucht wird
    2. Angestrebte Fortbildungsprüfung
    3. Beginn des Fortbildungslehrgangs
    4. Zeitpunkt der ersten Prüfung / Teilprüfung
    5. Telefonnummer des Teilnehmers (tagsüber)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Nachweis über den Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes (Kopie)
  4. Detaillierte(r) Nachweis(e) über die geförderte Berufspraxis (Bescheinigung(en) Arbeitgeber)

Der IHK legt den Anmeldeschluss fest und nimmt Anträge auf Zulassung zur Prüfung für die jeweils nächste Prüfung entgegen.

Außerdem ist bei der Anmeldung zu einer IHK-Prüfung zu beachten

  • Termingerechter Eingang der Anmeldeunterlagen
  • Entrichtung der Prüfungsgebuhr gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Kassel

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die jeweiligen Mitarbeiter/-innen der IHK Kassel, Prüfungen Weiterbildung, gerne zur Verfügung.

Fortbildungsprüfungen der IHK Kassel von A-Z

Wichtige Informationen zu IHK-Fortbildungsprüfungen (Zulassungsvoraussetzungen, Gliederung der Prüfung / Rahmenplan / Prüfungsaufgaben / FAQs zur Prüfungsvorbereitung usw.) sind auf der Homepage der IHK Kassel veröffentlicht:

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren zu den IHK-Fortbildungsprüfungen finden Sie bei dem jeweiligen Lehrgangsangebot. Die Prüfungsgebühr wird gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel berechnet. Änderungen der Prüfungsgebühren - z.B. durch die Veröffentlichung von neuen Prüfungsverordnungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung - sind möglich. Es gelten stets die aktuellen Prüfungsgebühren zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfungsanmeldung.

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