Gepr. Bilanzbuchhalter/-in mit IHK-Abschluss
Kaufmänn. Fachwissen und Management
Experte für die Firmenfinanzen
Experte für die Firmenfinanzen
Das Tätigkeitsfeld von Bilanzbuchhaltern reicht vom Spezialisten bis zum Manager. Bilanzbuchalter erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Der/die Gepr. Bilanzbuchhalter/-in ist insbesondere befähigt, spezielle Probleme der Buchhaltungsorganisation, des Jahresabschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzwirtschaft sowie der Auswertung und Planung zu lösen.
Der gesamte Unterrichtsstoff der drei Haupt- und vier Nebenfächern werden am Ende Ihrer Weiterbildung abgeprüft. Dies macht eine intensive Prüfungsvorbereitung und Wiederholung der Inhalte unbedingt notwendig. Daher beinhaltet unser Lehrgangskonzept neben der Vermittlung aller relevanten Inhalte des IHK-Rahmenlehrplans zusätzlich eine umfangreiche Prüfungsvorbereitung.
Kursinformationen
Lehrgangsnummer | 64019-0 |
Lehrgangsart | Fortbildung |
Lehrgangstitel | Gepr. Bilanzbuchhalter/-in mit IHK-Abschluss |
Unterrichtsform | Teilzeit |
Lehrgangsort | Kassel |
Lehrgangsdauer | 22.09.2023 - 30.09.2025 |
Lehrgangsgebühr | € 5.170,00 |
Unterrichtsstunden | 900 |
Unterrichtszeit | zwei- bis max. dreimal wöchentlich. Freitags von 16:00 bis 19:15 Uhr, samstags von 08:00 bis 15:00 Uhr und ggf. wochentags von 17:30 bis 20:45 Uhr |
Voraussetzungen | (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist: eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren ODER einen der folgenden Abschlüsse: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. (2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. |
Abschluss | IHK-Fortbildungsprüfung |
Inhalt |
Umfangreiche Prüfungsvorbereitung:
Achtung! Im zweiten Jahr findet vor den Prüfungen eine Blockwoche mit Vollzeitunterricht zur Prüfungsvorbereitung statt. Das genaue Datum können Sie dann aus dem Stundenplan entnehmen. |
Wir entwickeln gemeinsam Ihre Stärken

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