Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen mit IHK-Abschluss
Kaufmännisches Fachwissen und Management
Der Bereich des Gesundheitswesens ist in seinen unterschiedlichen fachlichen und organisatroischen Ausprägungen ein stark wachsender, zukunftsträchtiger und hoch moderner Dienstleistungsbereich.
Dies betrifft auch das Sozialwesen. Neben den ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen und Institutionen gibt es auch eine Vielzahl von Verbänden, die wichtige Aufgaben wahrnehmen. Die fachlichen Aufgaben umfassen die Befähigung, den Dienstleistungsprozess als Wertschöpfungsprozess zu steuern und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftiche Aufgaben- und Problemstellungen zu lösen. Dabei ist interdisziplinär zu arbeiten, auch um die stets anspruchsvollen Qualitätsforderungen zu erfüllen.
Während des Lehrgangs erwerben die Absolventen Kernkompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Controlling, Gesundheitsökonomie, Kalkulation, Krankenhausmanagement, -ökonomie, Personalwesen, Pflegeorganisation und Sozialmanagement. Denn das wesentliche Merkmal dieser Aufstiegsqualifizierung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.
Hinweis: Das Lehrgangsentgelt versteht sich zzgl. Lernmaterial und Prüfungsgebühren der IHK Kassel-Marburg. Sparen Sie 75 % aller Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit dem Aufstiegs-BAföG!
Zulassung: Bitte beantragen Sie vor Beginn des Lehrgangs die Zulassung zur Prüfung bei der IHK Kassel-Marburg. Diese muss einmalig gestellt werden.
Kursinformationen
Lehrgangsnummer | 63054-0 |
Lehrgangsart | Fortbildung |
Lehrgangstitel | Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen mit IHK-Abschluss |
Unterrichtsform | Teilzeit |
Lehrgangsort | Kassel |
Lehrgangsdauer | 01.09.2021 - 29.10.2023 |
Lehrgangsgebühr | € 4.350,00 |
Unterrichtsstunden | 674 |
Unterrichtszeit | 2x wöchentlich von 17:30 - 20:45 uhr, gelegentlich samstags von 08:30 - 15:30 Uhr |
Voraussetzungen | Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis Oder Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis Oder Ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis Oder Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis Oder Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in den in Frage kommenden Organisationen wesentliche Bezüge zu den Tätigkeiten des § 1 Absatz 2 der Verordnung hat. |
Abschluss | IHK Fortbildungsprüfung |
Inhalt | Alle Lerninhalte beziehen sich unittelbar und direkt auf das Gesundheits- und Sozialwesen:
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