Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Teilnahmebedingungen
Die BZ Bildungszentrum Kassel GmbH (im Folgenden „BZ“ genannt) führt berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen (im Folgenden „Veranstaltung/Lehrgang“) durch. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall gelten für Verträge über die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zwischen dem BZ und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (im Folgenden „TN
- Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung für Veranstaltungen kann schriftlich, per Fax oder online erfolgen. Die Anmeldung gilt als verbindlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.
- Durch Absenden der Anmeldung gemäß Ziff. 1.1. bestätigt der TN die Richtigkeit seiner Angaben, gibt ein Angebot zur Teilnahme der in der Anmeldung beschriebenen Veranstaltung ab und erklärt sein Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Anmeldung, stellt jedoch keine Annahme des Angebotes dar.
- Nach Eingang der Anmeldung prüft das BZ diese anhand der Verfügbarkeit. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Veranstaltung bereits belegt, erhält der TN umgehend Nachricht.
- Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) zustande. Nach Vorlage der Anmeldung erhält der TN eine Anmeldebestätigung.
- Ungefähr zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der TN ein Einladungsschreiben mit Hinweisen auf die Veranstaltungsdaten und die Rechnung. Diese Zeit kann sich verkürzen, wenn die Anmeldung erst kurzfristig vor Beginn der Veranstaltung durch den TN erfolgt.
- Bereitet ein Lehrgang auf eine externe Prüfung vor (z. B. vor einer Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer), hat der TN sich selbst über die Zulassungsvoraussetzungen zur dortigen Prüfung zu informieren. Die Anmeldung zum BZ-Lehrgang bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zu einer externen Prüfung obliegt der prüfenden Stelle. Eine Teilnahme am BZ-Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den TN nicht erfüllt sind.
- Der TN stimmt zu, dass er Dokumente elektronisch erhält.
- Durchführung von Veranstaltungen, Änderungen, Mindestteilnehmerzahl
- Die Inhalte und die Durchführung der Veranstaltungen ergeben sich aus den Lehrgangsbeschreibungen bzw. den Angaben des Einladungsschreibens.
- Das BZ ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Das BZ behält sich nach entsprechender Ankündigung vor, Unterrichtszeiten, Ort und Raum des angekündigten bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.
- Sollten geplante Präsenzveranstaltungen pandemiebedingt nicht oder nur in geringerer Teilnehmer-Anzahl stattfinden können, um u.a. behördlicherseits angeordnete Hygienemaßnahmen einhalten zu können, ist das BZ berechtigt – soweit dies die zu vermittelnden Lerninhalte zulassen – die Bildungsveranstaltungen auf eine alternative Unterrichtsform umzustellen (z.B. auf Online-Unterricht oder eine hybride Unterrichtsdurchführung). Die Durchführung von alternativen Unterrichtsformen gilt als gleichwertig und berechtigt nicht zu einer Kürzung des Lehrgangsentgeltes.
- Der Beginn eines Lehrgangs ist in der Regel an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Das BZ behält sich vor, eine geplante Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Gründe können z.B. sein: Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Gebühren können in diesen Fällen in voller Höhe erstattet werden.
- Das BZ behält sich vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung eines Dozenten / einer Dozentin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) einen Ersatzdozenten/eine Ersatzdozentin mit gleicher Qualifikation einzusetzen oder die vorgesehene Abfolge einzelner Lehrgangsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmenden zeitnah benachrichtigt.
- Absage, Umbuchung
- Absagen werden an die bei Anmeldung genannte Adresse bzw. in anderer geeigneter Form übermittelt.
- Sofern der TN einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang erfolgen. Kann der TN nicht auf einen anderen von BZ angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
- Zahlungsbedingungen
- Der TN hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. der Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG) 14 Tage nach Rechnungserhalt und grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Die Kosten für Prüfungsgebühren, soweit sie über das BZ abgerechnet werden, sind sofort mit Rechnungsstellung fällig. Etwaige Kosten für Lehrgangs- und Lernmaterial werden gesondert berechnet.
- Sollte die Anmeldung des TN innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen und die Frist zur Zahlung gemäß Ziff. 4.1 nach Veranstaltungsbeginn enden, ist der TN berechtigt, die Zahlung innerhalb der in der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist zu leisten.
- Bei Lehrgängen ab 6 Monaten Dauer können die Teilnahmeentgelte nach Vereinbarung in Raten gezahlt werden.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Stunden befreit nicht von den bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
- Kommt der TN seiner Zahlungsverpflichtung auch nach einmaliger erfolgloser Mahnung nicht nach, erfolgt der Lehrgangsausschluss. Die Forderung wird zum Einzug zum Inkasso übergeben. Das Recht des BZ, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen sowie erhaltene Lernmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lehrgangs- und Lernmaterialkosten Eigentum des BZ.
- Bezüglich der Rechnungstellung des Lehrgangsentgelts stimmt der TN dem elektronischen Rechnungsversand zu (§ 14 Abs. 1 UStG).
- Rücktritt und Kündigung
- Der TN kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang beim BZ - ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden in diesem Fall nach Abzug der Bearbeitungsgebühr erstattet.
- Teilnehmende, die weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dem TN steht der Nachweis frei, dass dem BZ kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
- Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten sind nicht vorzeitig kündbar. Längere Lehrgänge sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar, jedoch nicht in den ersten drei Monaten eines Lehrgangs. Dies hat zur Folge, dass bei längeren Lehrgängen - und fristgerechter Kündigung - eine Beendigung erstmalig nach 6 Monaten möglich ist. Nach Ablauf der ersten drei Monate kann mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Aufstiegs-BAföG) stellt keinen wichtigen Grund dar.
- Kosten für erhaltene oder bereits bestellte Lehrmaterialien sind trotz Kündigung oder Rücktritt zu bezahlen.
- Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt hiervon unbeschadet.
- Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
- Teilnehmende, welche die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen eines gebuchten Lehrgangs ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
- Förderung von Teilnehmenden durch Dritte
- Teilnehmende, deren Lehrgangskosten durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Angehörige) übernommen werden, haben bei Beendigung der Kostenübernahme durch die Dritten die Wahl, den bestehenden Vertrag zu übernehmen.
- Macht der TN falsche oder unvollständige Angaben zur Prüfung der Förderfähigkeit, ist das BZ berechtigt, die hierdurch ausfallende Förderung dem TN nachträglich zu berechnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht generell nicht.
- Ausschluss von der Teilnahme aus wichtigem Grund
- Das BZ ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. wegen Zahlungsverzugs, Störung der Veranstaltungen oder ungebührlichen Verhaltens von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen bleibt der Anspruch des BZ auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgelts bestehen. Das Recht des BZ zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
- Bescheinigungen
- Für die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Weitergehende Bescheinigungen werden auf Nachfrage erstellt.
- Haftung
- Ansprüche eines TN auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche eines TN aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BZ, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das BZ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche eines TN aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des BZ, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Das BZ haftet weder für die Garderobe der TN noch für persönliche Gegenstände, auch nicht für solche, die in einem Spind verwahrt werden.
- Verzugskosten
- Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem TN kann nach Zahlungsverzug ein Betrag von € 5,00 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden, es sei denn, der TN weist dem BZ nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Bei Verzug werden bankübliche Zinsen erhoben.
- Datenschutz und Informationspflicht
- Das BZ erhebt mit der Einwilligung des TN (Art. 6 DSGVO) persönliche Daten, die für die Veranstaltungsabwicklung und zur Wahrung berechtigter Interessen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung des TN gespeichert werden. Hierzu wird auf die separaten Hinweise zur Datenverarbeitung im ANHANG verwiesen.
- Änderungen in wichtigen Antragsdaten, insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung bei Lastschrift, sind dem BZ umgehend mitzuteilen. Eventuelle Schäden aus der Unterlassung gehen zu Lasten des TN.
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug können alle für den Vorgang notwendigen Informationen zum Zweck einer erforderlichen Beitreibung an das von dem BZ beauftragten Inkassounternehmen übergeben werden.
- Formerfordernisse bei Änderungen, Ergänzungen, Erklärungen und Anzeigen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem TN und dem BZ sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
- Erklärungen und Anzeigen können von beiden Seiten in Textform abgegeben werden.
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Das BZ beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
- Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Kassel.
Stand: 2024-08-15
ANHANG: Hinweise zur Datenverarbeitung
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
- Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie sich bei uns anmelden, erheben wir folgende Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kommunikationsmittel wie Email-Adresse, Mobilfunk und/oder Festnetznummer oder Telefax, sowie ggf. den beruflichen Werdegang und Informationen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,- um Sie identifizieren zu können;
- für die Beratung, Durchführung und Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Auswertung der von Ihnen besuchten Lehrgänge durch Kundenbefragungen in schriftlicher und elektronischer Form;
- zur Information zu geplanten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;
- zur Rechnungsstellung.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Bewerbung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Auftrag erforderlich.Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert oder im Falle der Durchführung von Kursen mit öffentlichen oder privaten Projektträgern entsprechend der vereinbarten Zeiten gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO eingewilligt haben.
- Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den zuvor aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO für die Abwicklung von Aufträgen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe relevanter Daten an Kursleiter. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. - Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
- Widerspruchs- und Beschwerderecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie haben ebenfalls das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können sich ebenfalls bei dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Ralf Knobel, beschweren oder eine Anfrage zur Datenverarbeitung an ihn richten.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchs- und Beschwerderecht in Textform Gebrauch machen, richten Sie diesen bitte an unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Ralf Knobel, per- Email: datenschutz@bz-kassel.de oder über den
- Postweg: DSB Ralf Knobel, BZ Bildungszentrum Kassel GmbH, Falderbaumstraße 18 - 20, 34123 Kassel
Stand: 2024-08-15