Begabtenförderung
Ziel der Begabtenförderung
Die Bundesregierung unterstützt gezielt mit einem Weiterbildungsstudium begabte junge Absolventinnen und Absolventen in einer Berufsausbildung. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Wer wird gefördert?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder
- ihre / seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Studentin bzw. Student noch Hochschulabsolventin bzw. Hochschulabsolvent ist
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (in zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen)
Was wird gefördert?
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin, Techniker, Betriebswirtin, Fachwirt, Fachkauffrau)
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.400 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis des Bewerbenden eingetragen war. Die Handwerkskammer Kassel ist einer dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderungsfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nimmt die Handwerkskammer Kassel jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt die Kammer alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei ihr eingegangen sind. Bewerbungsformulare können Sie bei der Kammer anfordern.