EUP - Elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektro- und Gebäudetechnik
Gemäß DGUV Vorschrift 3 ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. EuP dürfen nur unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten sowie für Arbeiten eingesetzt werden, für die sie geeignet sind, unterwiesen und beauftragt wurden.
Typische Aufgaben sind z.B. das Auswechseln von Leuchtmitteln oder Sicherungseinsätzen, die Feststellung der Spannungsfreiheit oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
- Freitag von 15:30 bis 20:45 Uhr
- Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kursinformationen
| Lehrgangsnummer | 65240 |
| Lehrgangsart | Fort- und Weiterbildung |
| Lehrgangstitel | EUP - Elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Unterrichtsform | Vollzeit |
| Lehrgangsort | BZ Kassel |
| Lehrgangsdauer | 20.11.2026 - 21.11.2026 |
| Lehrgangsgebühr | € 760,00 |
| Prüfungsgebühr | € 0,00 |
| Unterrichtsstunden | 12 |
| Unterrichtszeit | 15:30 Uhr - 13:00 Uhr |
| Voraussetzungen | Abgeschlossene Berufsausbildung |
| Abschluss | BZ Teilnahmebescheinigung |
| Inhalt |
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