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Strengere Corona-Regeln

Mund-Nase-Bedeckungen sind ab sofort auch während der Schulungen / des Unterrichts ununterbrochen zu tragen

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen verschärften Corona-Regelungen treten heute in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen BZ-Gebäuden, -Fluren, -Aufenthaltsbereichen, -Seminarräumen und -Werkstätten.

Ab sofort gilt:
Auch während des Unterrichts und während der Schulungen müssen  ununterbrochen  Mund-Nase-Bedeckungen von Teilnehmer/-innen, Dozent/-innen und Ausbilder/-innen getragen werden. Einzig Arbeitssicherheitsbestimmungen, wie zum Beispiel bei Schweißtätigkeiten oder der Arbeit an drehenden oder rotierenden Maschinen, heben die BZ-Maskenpflicht für die Dauer dieser Arbeiten auf.

Teilnehmende, die sich weigern Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, können vom Unterrichts- und Seminarbetrieb ausgeschlossen werden.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben in Zeiten der Corona-Pandemie oberste Priorität. Um Sie im Lern- und Arbeitsalltag bestmöglich vor einer Ansteckung mit Corona-Viren zu schützen, bitten wir Sie auch weiterhin unsere Hygieneregeln zu befolgen.

Weitere Informationen zur Verordnung der Hessischen Landesregierung und zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes finden Sie hier.