Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe
Fleischerhandwerk
Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe
Der § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt Lebensmittelhygieneschulungen für alle Personen zwingend vor, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Der Gesetzgeber fordert daher von allen MitarbeiterInnen eines Betriebes, der mit Lebensmitteln arbeitet (dazu zählen auch Transportlogistikunternehmen, die Lebensmittel transportieren) den Nachweis einer Schulung.
Lebensmittel, die nicht sicher sind bzw. nicht den Hygienevorschriften entsprechen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das Seminar berücksichtigt die europäischen (VO EG 178/2002, VO EG 852/2004, VO EG 853/2004) und deutschen gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelhygiene.
Kursinformationen
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Ein Beruf im Fleischerhandwerk bietet Ihnen sehr gute Zukunftsperspektiven in den unterschiedlichsten Funktionen und Bereichen der Lebensmittelverarbeitung. Hygienischer Umgang mit verarbeiteten Erzeugnissen ist in diesem Handwerk unerlässlich.
In unserer modern ausgestatteten Fleischerwerkstatt bilden praxiserfahrene Ausbilder Fleischermeister, Auszubildende und Umschüler für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang im Fleischerhandwerk aus. Auch Verkaufstalente können sich in unserem neu konzipierten Fleischereiverkaufsraum zu Fleischereifachverkäuferinnen/-verkäufern ausbilden lassen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Wissen für Ihr berufliches Weiterkommen. Gerne stehen wir Ihnen für detaillierte Beratungs- und Informationsgespräche zur Verfügung.
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