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Der neue Qualifizierungsscheck!!!

Wer kann einen Qualifizierungsscheck beantragen?

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden, mit Hauptwohnsitz in Hessen
  • die seit 4 Jahren in einem Beruf arbeiten, in dem sie über keinen Abschluss verfügen
  • die mindestens 21 Jahre alt sind

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung durch den Qualifizierungsscheck sind Maßnahmen die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und zu einem Berufsabschluss hinführen. Gefördert werden 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren mit einem Zuschuss bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Seit Ende 2018 sind auch die reinen Prüfungsgebühren förderfähig. Der Ausstellung eines Qualifizierungsschecks geht eine kostenlose Beratung beim Bildungspoint voraus. Nach der ausführlichen Beratung, der Feststellung des Qualifizierungsstands der Beschäftigten und der Festlegung der Weiterbildungsmaßnahme in einem Beratungsprotokoll, liegen alle Voraussetzungen für die Beantragung des Qualifizierungsschecks vor.